Sonntag, September 05, 2010
   
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Anmeldung

1. Vereinsatzung 1.Ergoldinger Skatclub Anno 1992
2. Sportordnung der Verbandsgruppe Niederbayern/Oberpfalz e.V.

3. Ausschlussordnung der Verbandsguppe

4. Spesenordnung für Turnierteilnehmer und Vorstandsmitglieder

5. Internationale Skatordnung

 

Vereinssatzung

1. Ergoldinger Skatclub Anno 1992
Verbandsgruppe Niederbayern/Oberpfalz e.V.

Inhaltsverzeichnis

§ 1) Vereinszweck

Skatspiel in geselliger Runde nach der internationalen Skatordnung
Turniere und Meisterschaften, Geselligkeit

§ 2) Vereinsname / Sitz des Vereins

§ 3) Mitgliedschaft / Doppelmitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft
Annahme des Antrags
Aufnahmegebühr
Verlust der Mitgliedschaft
Ausschließungsgründe
Ausschlussvollzug
Einspruchsrecht

§ 4) Organe des Vereins

A: Mitgliederversammlung
B: Vorstand

§ 5) Zusammensetzung und Aufgaben der Vereinsorgane

A: Mitgliederversammlung
Zusammensetzung / Beschlussorgane
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Einberufung der Mitgliederversammlung
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
B: Vorstand
Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes
Vorsitzender
2. Vorsitzender
Spielleiter
Schriftführer
Kassierer
Wahlperiode

§ 6) Kassenprüfer / Kassenprüfung

§ 7) Beiträge

Beitragshöhe
Änderung der Höhe des Beitrages

§ 8) Satzungsänderungen

Anträge auf Satzungsänderung
Mitteilungsverfahren
Abstimmungsverfahren

§ 9) Rechnungsjahr

§ 10) Spielbetrieb

Spielabende
Platzverteilung
Einsatz, Gewinnausschüttung, Abrechnung
Weihnachtsskat
Ermittlung des Jahressiegers
Prämie für 30 Listen und mehr
Startgelder
Zuschüsse an Vereins- und Vorstandsmitglieder
Vereinsfeiern
Geburtstagspräsent
Ehrungen Allgemein
Teilnahme der Delegierten an der Jahreshaupt-Versammlung der VG

§ 11) Satzungsübergabe

§ 12) Vereinsauflösung

§ 13) Inkrafttreten der Satzung

§ 1) Vereinszweck

Die Ziele des Skatclubs sind: Die Pflege des Skatspiels nach den Regeln des Deutschen Skatverbandes e. V. ! Die Ausrichtung und die Teilnahme an Turnieren, Skat-Meisterschaften und sonstigen Ausscheidungskämpfen. Die Pflege der Geselligkeit unter den Vereinsmitgliedern und deren unmittelbaren Angehörigen.

§ 2) Vereinsname / Sitz des Vereins

Der Skatclub führt den Namen:

"1. Ergoldinger Skatclub" mit Sitz in Ergolding Postfach 1619 – 84006 Landshut.

Spiellokal z.Zt. Gasthaus Proske, Weidenstrasse 2, 84030 Ergolding

§ 3) Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zum Skatclub kann von jeder natürlichen Person über 14 Jahren durch eine eigenhändig unterzeichnete Beitrittserklärung, unter verbindlicher Anerkennung der Vereinssatzung, beantragt werden. Der Antrag Minderjähriger bedarf der Genehmigung eines gesetzlichen Vertreters. Über die Annahme des Antrages entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Vom Vorstand nicht angenommene Bewerber (innen) können auf Antrag den Beschluss einer Mitgliederversammlung herbeiführen; diese entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden entgültig. Eine Aufnahmegebühr wird z.Zt. nicht erhoben.

Die Mitgliedschaft endet:

- durch Tod.
- durch schriftliche Austrittserklärung bis zum 30.11. des lfd. Jahres zum 31.12. des lfd. Kalenderjahres.
- durch Nichtentrichtung des Jahresbeitrags bis zum 30.6. des laufenden Kalenderjahres, trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung.
- durch Ausschluss aus dem Verein.

Ausschließungsgründe sind:

- Grobe und wiederholte Verstöße gegen die Satzung sowie Sport- und Ausschlussordnung der Verbands-Gruppe Niederbayern/Oberpfalz e.V.!
- Ehrenrühriges Verhalten gegen den Verein, seiner Mitglieder oder seiner Vereinsorgane.
- Bei unerträglichen Stören des Spielbetriebs trotz wiederholter Mahnung.
- Den Ausschluss vollzieht der Vorstand nach erfolger Anhörung mehrheitlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
- Bei Widerspruch durch den Auszuschließenden entscheidet eine Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über den Widerspruch nach Ausschluss muss binnen vier Wochen entschieden werden.
- Eine Rückzahlung der anteiligen Jahresbeiträge und des anteiligen Vereinsvermögen besteht nicht, und kann auch nicht eingefordert werden.

§ 4) Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand

§ 5) Zusammensetzung und Aufgaben der Vereinsorgane:

A) Mitgliederversammlung:

(1) Zusammensetzung / Beschlussorgan

Die Mitgliederversammlung besteht aus der Gesamtzahl, der an der ordentlichen oder außer-ordentlichen Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Beschlussorgan des Vereins.

(2) Aufgaben der Mitgliederversammlung

Alle Aufgaben, die das Gesamtinteresse des Vereins berühren und nicht ausdrücklich einem anderen Vereinsorgan laut Satzung zur Aufgaben- Erfüllung übertragen worden sind. Änderung des Vereinsnamens und des Sitzes des Vereins (§ 2). Änderung über die Höhe der Aufnahmegebühren (§ 3 Nr. 3). Entscheidung über einen abgelehnten Aufnahmeantrag (§ 3 Nr. 2) oder eines vom Vorstand beschlossenen Vereins-ausschlusses (§ 3 Nr. 6).Verleihung der Ehrenmitgliedschaft bzw. andere Ehrungen (§ 10 Nr. 11).Wahl des Vorstandes (§ 5 Buchstabe B Nr.1).Bestellung zweier Kassenprüfer (§ 6). Festlegung des Jahresmitgliedsbeitrages (§ 7 Nr. 2). Satzungsänderungen (§ 8 Nr. 3). Änderung der Gewinnausschüttung an den Spielabenden (§10 Nr. 3)

(3) Einberufung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich bis spätestens 31.01. eines Kalenderjahres, mit einer Ladungsfrist von drei Wochen, einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzu-berufen, wenn sachliche Gründe vorliegen, die einen Behandlungsaufschub bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nicht geboten erscheinen lassen und die Einberufung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern oder ¾ der Vereinsmitglieder beantragt worden ist. Die Ladungsfrist beträgt mindestens drei Wochen.

(4) Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend sind, sollte eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben sein, wird eine Widerholungsversammlung einberufen und damit ist die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig, Sie entscheidet soweit die Satzung keine anders lautende Regelung getroffen hat - mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

B) Vorstand:

(1)Die Zusammensetzung des Vorstandes (durch geheime Wahl)

Der Vorstand besteht aus:

- Dem Vorsitzenden (inZweifunktion Spielleiter)
- Dem Spielleiter (in Erstfunktion erster Vorsitzender)
- Dem 2. Vorsitzenden und Pressereferent
- Dem 1.Kassierer (in Zweitfunktion stellvertretenen Spielleiter)
- Dem Schriftführer sowie in Zweitfunktion 2. Kassierer

(2) Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand hat seine Aufgaben im Gesamtinteresse der Vereins-Mitglieder wahrzunehmen. Er hat Turniere und sonstige Vereins-Veranstaltungen zu planen und zu organisieren (z.B. Vereinsfeiern ( § 10 Nr. 10 ). Vorbereitung der Sitzungen der Mitglieder-Versammlung (§ 5 Buchstabe A Nr. 3). Festlegung des Geldbetrages für den Weihnachtsskat (§ 10 Nr. 4) Festlegung des Geldbetrags für die Jahresfeier (§ 10 Nr.8) Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung aus den Reihen der Vereinsmitglieder für bestimmte Aufgaben oder für eine bestimmte Zeit durch Beschluss weitere Mitglieder hinzuwählen, die in Bezug auf die bestimmte Aufgabe oder während der bestimmten Zeit Sitz und Stimme im Vorstand haben. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

(3) Vorsitzender und 2. Vorsitzender

Der Vorsitzende leitet den Verein in allen Angelegenheiten zum Wohle des Vereins, seiner Mitglieder und zur Erfüllung des Vereinszwecks. Er beruft, die Mitgliederversammlung unter Beachtung der Ladungsfristen (§ 5 Buchstabe A Nr. 3) Den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch 2 x jährlich ein. Der Vorstand bereitet die Sitzungen der Vereinsorgane vor. Der Vorsitzende leitet diese. Im Falle seiner Verhinderung, übernimmt die Leitung der Sitzungen der 2. Vorsitzende in der Reihenfolge der im § 5 Buchstabe B Nr. 1 aufgeführten Vorstandsmitglieder. Dies gilt auch für den Fall einer sonst notwendig werdenden Vertretung des Vorsitzenden.

(4) Spielleiter (z.Zt. Zweitfunktion)

Der Spielleiter ist verantwortlich für den gesamten Spielbetrieb des Vereins. Ist verantwortlich für die Durchführung evtl. Turniere, Meisterschaften und sonstigen Ausscheidungskämpfen. Bewahrt die Spiellisten eines Kalenderjahres auf, damit die Spieler ihre Spielergebnisse nachprüfen können (§ 10 Nr. 5). Er wird bei Abwesenheit vom 1. Kassierer vertreten.

(5) Schriftführer und 2. Kassierer

Fertigt Protokolle über Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes. Er fertigt jeweils ein Protokoll, das von ihm und dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von seinem Vertreter nach der in § 5 Buchstabe B Nr. 1 aufgeführten Vorstandsmitglieder zu unterzeichnen ist. Die Vorstandsmitglieder erhalten je eine Fertigung der unterzeichneten Protokolle. Der Schriftführer wird bei Abwesenheit vom Kassierer vertreten.

(6) 1. Kassierer und stellvertretender Spielleiter

Der Kassierer führt den gesamten Zahlungsverkehr des Vereins. Führt ein Kassenbuch über alle Einnahmen und Ausgaben. Die Kassenbelege sind zu ordnen und fünf Jahre aufzubewahren. Legt nicht benötigtes Bargeld zinsbringend an. Erstattet in der ordentlichen Mitgliederversammlung den jährlichen Kassenbericht. Bei Abwesenheit des Spielleiters vertritt er diesen. Er selber wird bei Abwesenheit vom Schriftführer vertreten.

(7) Wahlperiode

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf jeweils 2 Jahre gewählt. Bei vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes innerhalb der ersten 18 Monate, hat eine Neuwahl über den zu besetzenden Vorstandsposten zu erfolgen

§ 6) Kassenprüfer / Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Kassenprüfer, die jährlich mindestens 1 x die Kasse und die vollständigen Kassenunterlagen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten haben. Wiederwahl der Kassenprüfer ist zulässig. Kassenprüfer dürfen nicht den Vorstand angehören.

§ 7) Beiträge (1) Beitragshöhe

Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt seit dem 01.01.2002 zur Zeit für jedes erwachsene Mitglied 30,00 € für jedes jugendliche Mitglied unter 18 Jahre 5,00 € bei Doppelmitgliedschaft in 2 DSKV-Vereinen 30,00 €
(2) Änderungen der Höhe der Beiträge
bedürfen der Genehmigung durch die Mitglieder-Versammlung.

§ 8) Satzungsänderungen

Anträge auf Satzungsänderungen sind bis spätestens 15.12. eines jeden Jahres dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Satzungsänderungs-Anträge sind den Mitgliedern im jährlichen Ladungsschreiben zur Mitgliederversammlung termin- und sachgerecht zur Kenntnis zu geben. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens ¾ der an der ordentlichen Mitgliederversammlung teilnehmender Mitglieder.

§ 9) Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr

§ 10) Spielbetrieb

(1) Spielabende

Jeden Montag und Mittwoch werden zwei Serien mit je 48 Spielen gespielt, Spielbeginn derzeit 19:oo Uhr. Fällt der Montag oder Mittwoch auf einen Feiertag, findet eine Verlegung falls notwendig auf einen anderen Wochentag statt. Notwendige Verlegungen auf einen anderen Wochentag oder in ein anderes Lokal gelten als gebilligt, wenn mindestens die Hälfte der anwesenden Vereinsmitglieder zustimmen. Der Termin für den Weihnachtsskat und den letzten Spielabend wird in der Jahreshaupt-Versammlung, mit Mehrheitsbeschluss für das jeweilige Spieljahr festgelegt.

(2) Platzverteilung

Am 1. Spielabend eines jeden Jahres wird die Platzverteilung durch Ziehen einer Platzkarte ermittelt. Ab dem 2. Spielabend wird die erste Serie nach dem letzten besten Ergebnis gesetzt. Der Spieler, der am 1. Spielabend Platz 1 erreicht hatte, kommt auf Tisch 1 Platz 1, der Spieler mit der zweithöchsten Punktzahl an Tisch 1 Platz 2 usw..! Sind Gäste anwesend, kann der Spielleiter diese nach seinem freien Ermessen ab Tisch 3 zuordnen.

(3) Einsatz, Gewinnausschüttung, Abrechnung

Der Einsatz pro Spieler und pro Spielserie beträgt derzeit 2,50 € plus 0,50 € Kartengeld. Die Gewinnausschüttung am Spielabend, erfolgt nach der jeweils gültigen Auszahlungsliste (abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Spieler). Die Auszahlung erfolgt am Ende einer Serie in bar. Eine Änderung, der in der Auszahlungsliste festgelegten Geldprämien, bedarf der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Für die ersten drei verlorenen Spiele werden 0,50 € pro verlorenes Spiel erhoben. Für jedes weitere verlorene Spiel wird jeweils 1,00 € erhoben. Eingepasste Spiele werden z.Zt. mit 0,30 € pro Spieler und pro einpasstes Spiel bestraft. Die Gewinne der Spielabende werden der Vereinskasse zugeführt. (Anlage: 1)

(4) Weihnachtsskat

Im Dezember eines jeden Jahres wird an einem Samstag oder Sonntag ein Weihnachtsskat über zwei Serien ausgetragen. Der Einsatz beträgt 10,00 €, wobei alle Mitspieler einen Preis, der über den Wert des festgelegten Einsatzes ist, erhalten. Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven Vereinsmitglieder die mindestens 10 Listen im Jahr gespielt haben. Die Höhe der Geldmittel für die Preise wird vom 1.Vorsitzenden und dem Kassierer festgelegt. Der Weihnachtsskat zählt nicht zur Ermittlung des Jahressiegers.

(5) Ermittlung des Jahressiegers

Der Jahressieger des Vereins, sowie die Platzierung der Weiteren, werden durch den Spielleiter ermittelt. Grundlage sind alle gespielten Montag- und Mittwochsspiellisten des ganzen Kalenderjahres. Die von jedem Spieler im Spieljahr erreichten Spielpunkte werden addiert und durch die Anzahl der seiner Teilnahme - Serien dividiert. Berücksichtigt wird eine Stelle nach dem Komma, wobei aufgerundet wird. Bei Punktgleichheit wird gleich platziert. Spieler, die an weniger als 50 Serien des Spieljahres teilgenommen haben‚ werden nicht platziert. Ebenso Spieler, die ihren Jahresbeitrag nicht entrichtet haben (§ 3 Nr. 4) ‚oder vom Verein ausgeschlossen wurden. Die 5 Erstplatzierten eines jeden Jahres werden vom Verein durch nachstehende Preise geehrt:

150 € plus Urkunde 1. Jahressieger

125 € plus Urkunde 2. Jahressieger

100 € plus Urkunde 3. Jahressieger

75 € plus Urkunde 4. Jahressiege

50 € plus Urkunde 5. Jahressieger

(6) Bonusprämie

Mitglieder, die 30 Listen oder mehr im laufenden Spieljahr gespielt haben, erhalten einen Bonus nach den erspielten Punkten und nach einen Schlüssel der je nach Finanzlage jedes Jahr vom 1. Vorsitzenden und dem Kassierer erstellt wird.

(7) Startgelder

Vereinsmitglieder, die an Meisterschaften der VG, BSkV und DSkV im Einzel- oder Mannschafts-Wettbewerb teilnehmen, erhalten die Startgelder vom Verein ersetzt.

(8) Zuschüsse an Vereins- und Vorstandsmitglieder gemäß gültiger Spesenordnung

Zuschüsse werden, wenn ein Mitglied an mindestens 20 Spielabenden des Vereins teilnimmt (gilt nicht für Liga und Mannschaftswettbewerbe) gewährt. Werden Zuschüsse an Neumitgliedern gewährt und dieser erfüllt am Jahresende diese Voraussetzungen nicht, so kann der Verein, die gewährten Zuschüsse zurück fordern. Zuschüsse werden außerdem zurückgefordert, wenn ein Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig verlässt. Zu-schüsse können auf Antrag mit Zustimmung des Vorstandes für Veranstaltungen die nicht in der Spesenordnung aufgeführt sind gezahlt werden (z.B. Schiedsrichterlehrgang usw.)! (Anlage: 2)

(9) Vereinsfeiern

Mindestens einmal Mal im Jahr treffen sich die Clubmitglieder mit ihren unmittelbaren Angehörigen zu einer Jahresabschlussfeier (Weihnachtsskat). Die Planung, Vorbereitung und Durchführung dieser Feier obliegt dem Vorstand. Sollte er sich für die Jahresfeier entscheiden, trifft er auch die Entscheidung wie die Feier gestaltet werden soll. Die Höhe des vom Verein übernommenen Geldbetrages wird vom 1.Vorsitzenden mit dem Kassierer festgelegt.

(10) Präsent für Geburtstagkinder

Jeder der einen 0 oder 5 Geburtstag feiert, erhält am Jahresende nach mindestens 2jähriger Mitgliedschaft auf der Jahresabschlussfeier (Weihnachtsskat) ein Präsent im Wert von 25,00 €.

(11) Ehrungen Allgemein

Die Ehrungen des Jahresvereinsmeisters sowie der Folge platzierten, sowie der Prämienauszahlung für 30 Listen und mehr werden an der Jahresabschlussfeier (Weihnachtsskat) oder an einer anderen außer-gewöhnlichen oder repräsentativen Vereinsver-anstaltung (z.B. Vereinsfeier oder Jubiläumsfeier) vorgenommen. Über Ehrenmitgliedmitgliedschaften und Auszeichnungen sollte erst ab den 10. Jahr des Vereinsbestehens entschieden werden (ab 2002).

(12) Delegierte Jahreshauptversammlung der VG

Als Delegierte nehmen in erster Linie die Mitglieder des Vorstandes teil. Die nicht vom Vorstand in Anspruch genommen Delegiertenplätze werden durch Mitglieder die vom Vorstand bestimmt werden aufgefüllt.

§ 11) Satzungsübergabe

Der Vorstand ist verpflichtet, allen Mitgliedern die gültige Satzung sowie Sport- und Ausschlussordnung der Verbandsgruppe Niederbayern / Oberpfalz e.V. zur Verfügung zu stellen.

§ 12) Auflösung des Vereins

Sollte eine Vereinsauflösung in Betracht gezogen werden, müssen 80 % der Vereinsmitglieder bei einer Mitgliederversammlung anwesend sein. Eine Auflösung ist nur zulässig wenn ¾ der anwesenden stimmberechten Mitglieder einer Auflösung zustimmen. Bei einer Auflösung wird das Vereinsvermögen anteilig nach Vereinzugehörigkeit aufgeteilt.

§ 13) Inkrafttreten der Vereinssatzung

Durch einfachen Mehrheits-Beschluss der Mitglieder-Versammlung wurde diese Satzung am 09.06.2004 angenommen und tritt ab diesem Datum in Kraft.

Erstellt und genehmigt im Juni 2004

Geändert Januar 2008

Hans-Joachim Frankenberg

1.Vorsitzender

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Sportordnung der Verbandsgruppe Niederbayern/Oberpfalz e.V.
und aller Skatclubs

 

Jeder Teilnehmer hat sich sportlich und fair gegenüber Mitspieler und Mitspielerinnen zu verhalten sollte das sogenannte belehrende Nachkarteln unterlassen. Er kann in der Verbandsgruppe nur für den Club spielen, bei dem er an die Verbandsgruppe gemeldet wurde.

Jeder Teilnehmer/in erhält zur Teilnahme an Turnieren, bei Zahlung der Startgebühr eine Startkarte.

Die Startkarte beinhaltet: Startnummer, Name des Spieler(s)/in, Clubname, Tisch und Platznummer aller Serien. Die Einteilung durch den Spielleiter ist so vorzunehmen, dass Spieler eines Clubs nicht an einen Tisch spielen. Reicht zur Erfüllung dieser Forderung die Zahl der Tische nicht aus oder kann es durch den Turnierablauf (z.B. Setzen nach Leistung) möglich werden, so ist dies vor Beginn des Turniers durch den Spielleiter bekannt zu geben.

Es wird grundsätzlich an Vierertischen gespielt, es sei denn, aus der Teilnehmerzahl ergeben sich höchsten 3 Dreiertische.

Wenn die Startkarte es vorsieht muss jeder Spieler/in mit jeden der diesem Tisch zugeordnet ist, spielen.

Platz 1 ist Listenführer und kann sich seinen Platz aussuchen, Platz 3 führt die Kontrollliste. Die Listenführung kann durch Einigung oder den Spielleiter, einen anderen Mitspieler/in übertragen werden. Die Plätze sind dann zu tauschen. Es sind nur die ausliegenden Listen der VG mit den Tischnummer (bei VG-Turnieren) zu verwenden. Doppelte Listenführung ist Pflicht.

Das erste Spiel in der ersten Serie kann erst beginnen, wenn der Spielleiter das Spiel freigegeben hat.

Die Spiellisten mit den Ergebnissen sind sechs Monate vom Veranstalter aufzubewahren.

Platz 1 gibt das erste Spiel mit neuen Spielkarten, Hinterhand muss mindestens 4 Karten abheben.

Die Kartenverteilung wird vom Kartengeber mit 3 x 3, 2 im Skat, 3 x 4 und nochmals 3 x 3 im Uhrzeigerkreis ausgegeben.

Der Spielleiter gibt nach Rücksprache mit dem Schiedsrichterobmann (sofern anwesend) die Schiedsrichter für die jeweiligen Tische bekannt. Ansonsten obliegt den Spielleiter die Einteilung nach seinen Ermessen.

Sollte eine Entscheidung des Schiedsrichters nicht akzeptiert werden, muss das betreffende Spiel gekennzeichnet werden und ist am ENDE der Serie dem Schiedsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Wird auch diese Entscheidung nicht akzeptiert, kann das Schiedsgericht des DSkV e.V. angerufen werden. Die Kosten trägt der Kläger.

 

Das Schiedsgericht ist vor Beginn des Turniers bekannt zu geben. Es soll, wenn möglich aus drei Mitgliedern mit Schiedsrichterausweis des DSkV e.V. bestehen.

Die Spieldauer einer Serie beträgt 2 Stunden. Der Listenführer Platz 1, muss darauf achten, dass die Spielzeit eingehalten wird. Sollte nach dieser Zeit die Serie an einem Spieltisch noch nicht zu Ende sein, so hat der Spielleiter das Recht, die Spielliste, mit den bis dahin gespielten Ergebnissen, einzuziehen.

Spielerinnen und Spieler, die zu Beginn einer Serie ihren Platz noch nicht eingenommen haben (ausgenommen die Spielleitung und Schatzmeister/in) können erst ab dem nächsten Spielblock mitspielen. Das nicht gespielte Spiel ist als eingepasst zu werten.

Der Beginn der Serien sind durch einen Aushang und Ansage bekannt zu geben.

Der Spielleiter ist berechtigt, die Spiellisten zu kontrollieren. Fehlerhafte Spiellisten können mit der Maßgabe berichtigt werden, dass stets die niedrigste Punktzahl zugrunde zu legen ist. Gleiches gilt bei doppelter Listenführung, wenn Differenzen nicht geklärt werden können. Wenn die Überprüfung erst nach dem Turnier erfolgt, so hat eine Berichtigung keinen Einfluss auf die verliehenen Preise. Für eine weitere Qualifikation ist jedoch die berichtigte Punktzahl maßgebend.

Der Spielleiter hat das Recht, bei schwerwiegenden Verstößen, Teilnehmer vom Weiterspiel auszuschließen. (Siehe Ausschlussordnung)

Wird zu Beginn des Turniers das Spiel nur unter Protest begonnen, so ist dies vor allen Teilnehmern zu begründen und innerhalb von 5 Tagen die schriftliche Begründung dem Vorstand vorzulegen.

Spielerinnen und Spieler die bereits 2 Spieltage in Liga-Spielen des BSkV e.V. und DSkV . e.V. gespielt haben, können in Liga-Spielen des selben Spieljahres der VG nicht mehr spielen.

Ergebnislisten von VG-Turnieren sind nach dem Turnier vom Spielleiter erhältlich und werden nicht mehr versandt.

Jeder Spieler/in, der sich an unserem Motto "Fair Play" hält, dürfte keine Probleme mit der Sport- und Ausschlussordnung bekommen!

 

Gut Blatt und faires Spiel

wünscht die Vorstandschaft!

 

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Ausschlussordnung der Verbandsgruppe

sowie aller Skatclubs

 

Der Vorstand kann bei nachfolgenden Verstößen, Strafen verhängen, die nur für Turniere der VG und Clubs Gültigkeit haben. Zur Kenntnis erhält der BSkV e.V. und DSkV e.V. eine Fotokopie des Schreibens an den Beschuldigten. Die betreffende Person hat das Recht, Einspruch beim Ehrengericht der VG zu erheben.

- Wird bei einer Skatveranstaltung einer Spielerin oder einen Spieler eines Urkunds- oder Vermögensdeliktes bzw. dessen Versuchs überführt, wird er/sie von der Veranstaltung ausgeschlossen.

- Werden Mitglieder der Spielleitung oder Mitspieler im Verlauf einer Skatveranstaltung von einen Teilnehmer tätlich angegriffen, grob beleidigt erfolgt ein sofortiger Ausschluss. Dies gilt auch, wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder wider besseren Wissens eine unwahre Behauptung verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen geeignet ist.

- Wer dem Alkohol so stark zugesprochen hat, dass sein daraus resultierendes Verhalten zu Störungen des Spielbetriebes führt, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen und für den gleichen Wettbewerb der Folgejahre gesperrt. Im Wiederholungsfall kann der Spieler/in für weitere Turniere gesperrt werden.

- Unsportliches Verhalten eines Teilnehmers, führt zu einer Abmahnung durch den Spielleiter. Im Wiederholungsfall wird das Ergebnis der laufenden Serie auf Null gesetzt, bzw. bei negativen Ergebnis verdoppelt.

- Verlässt ein Spieler/in vorzeitig ein Turnier ohne sich abzumelden, wird er/sie für ein Jahr für alle Veranstaltungen der VG gesperrt.

- Verlässt eine Mannschaft vorzeitig ein Mannschaftsturnier oder tritt ohne vorher die gemeldete Teilnahme abzusagen nicht an, wird diese für dieselbige Veranstaltung für ein Jahr gesperrt. Die Absage muss mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn beim Spielleiter oder beim Vorstand erfolgen.

- Verstöße bei Turnieren des BSkV e.V. und DSkV e.V. und dessen Sanktionen werden übernommen.

Gut Blatt


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Spesenregelung - 1 Ergoldinger Skatclub

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Internationale Skatordnung

1 Allgemeines

1.1 Begriff des Skatspiels

1.1.1 Das Skatspiel ist ein Kartenspiel für drei oder mehr Personen. Das Einzelspiel wird von einem Alleinspieler und zwei Gegenspielern bestritten.

1.1.2 Das Skatspiel kam im zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts in Altenburg auf. Es ist aus grundlegenden Elementen verschiedener älterer Kartenspiele hervorgegangen.

1.1.3 Zwei verdeckt, gesondert gelegte Karten – Skat genannt - gaben dem Spiel seinen Namen. Er ist dem Italienischen (scartare) bzw. Französischen (écarter) entlehnt und bedeutet soviel wie »Das Weggelegte«.

1.2 Die Skatkarte

1.2.1 Die Skatkarte besteht aus 32 Einzelkarten in vier Farben zu je acht Karten. Die Farben in ihrer Rangfolge sind Kreuz (Eicheln), Pik (Grün), Herz (Rot) und Karo (Schellen).

1.2.2 Jede Farbe hat folgende Karten mit nachstehendem

Zählwert:

1. Ass (Daus) 11 Augen

2. Zehn 10 Augen

3. König 4 Augen

4. Dame (Ober) 3 Augen

5. Bube (Unter) 2 Augen

6.-8. Neun, Acht, Sieben 0 Augen

Die Skatkarte zählt demnach 120 Augen

2 Spielgrundlagen

2.1 Spielmöglichkeiten

2.1.1 Es gibt Spiele mit Skataufnahme und Spiele ohne Skataufnahme (Handspiele). In beiden Spielklassen unterscheidet man zwischen den drei Gattungen Farbspiele, Grandspiele und Nullspiele.

2.1.2 Die möglichen Spiele sind wie folgt eingeteilt:

Spielklasse: Spielklasse I Spielklasse II

Spielgattung Spiele mit

Skataufnahme

Spiele ohne

Skataufnahme (Handspiele)

Karo: Karo Hand Karo ouvert

Herz: Herz Hand Herz ouvert

Pik: Pik Hand Pik ouvert

Kreuz: Kreuz Hand Kreuz ouvert

Grandspiele: Grand, Grand Hand, Grand ouvert

Nullspiele: Null, Null ouvert, Null Hand, Null Hand ouvert

(ouvert = offen)

Farbspiele

2.2 Bedingungen der Spielklassen

2.2.1 Der Skat steht in allen Fällen dem Alleinspieler zu.

2.2.2 Bei den Spielen mit Skataufnahme nimmt der Alleinspieler den Skat auf und legt anschließend zwei beliebige Karten wieder in den Skat, d.h. drückt sie. Danach sagt er das Spiel an.

2.2.3 Bei den Handspielen bleibt der Skat unbesehen liegen. Es stehen für die Spielansage nur die zehn Handkarten zur Verfügung.

2.2.4 Der Alleinspieler bestimmt zu einer der beiden Spielklassen eine Farbe als Trumpf oder wählt zwischen Grandspiel und Nullspiel.

2.2.5 Bei offenen Spielen hat der Alleinspieler noch vor dem ersten Ausspielen (Anspielen) seine zehn Handkarten aufzulegen. Geschieht das nicht, hat ihn die Gegenpartei dazu aufzufordern. Die Karten müssen deutlich sichtbar, nach Farben gruppiert und in Folge geordnet sein. Ist das nicht der Fall, darf die Gegenpartei die Kartenanordnung korrigieren.

2.3 Bedeutung der Karten

2.3.1 Bei den Farbspielen ist immer eine Farbe Trumpf. Die anderen Farben sind dann untereinander im Rang gleich.

2.3.2 Die höchsten Trümpfe eines Farbspiels sind die Buben in der Rangfolge der Farben (siehe 1.2.1). Ihnen folgen die sieben Karten der Trumpffarbe nach dem Zählwert ihrer Augen (siehe 1.2.2).

2.3.3 Bei den Grandspielen sind nur die Buben in der Rangfolge ihrer Farben Trumpf.

2.3.4 Bei den Nullspielen gelten auch die Buben als Farbe. Die veränderte Reihenfolge lautet hier: Ass, König, Dame, Bube und erst dann die Zehn vor Neun, Acht, Sieben.

2.4 Spitzen

2.4.1 Trümpfe in ununterbrochener Reihenfolge vom Kreuz-Buben an heißen Spitzen.

2.4.2 Hat der Alleinspieler einschließlich der beiden Karten im Skat den Kreuz-Buben selbst, zählen seine vorhandenen Spitzen; er spielt mit Spitzen. Besitzt er ihn nicht, kommen seine fehlenden Spitzen in Betracht; er spielt ohne Spitzen.

2.4.3 Farbspiele sind höchstens mit oder ohne elf Spitzen (vier Buben und siebenmal Trumpffarbe) möglich, Grandspiele höchstens mit oder ohne vier Spitzen (vier Buben).

3 Spieleinleitung

3.1 Bestimmung der Plätze

3.1.1 Die Reihenfolge der Mitspieler wird ausgelost oder gesetzt. Der erste wählt seinen Platz, die anderen schließen sich in Uhrzeigerrichtung an.

3.1.2 Ein neuer Mitspieler darf nur hinzukommen, wenn alle einverstanden sind und eine neue Runde beginnt. Falls er nicht einen ausscheidenden Mitspieler ersetzt, muss er sich rechts vom ersten einreihen.

3.2 Geben der Karten

3.2.1 Mit dem Geben der Karten beginnt der Mitspieler auf Platz 1; er gibt an. Sein rechter Nachbar muss stets das letzte Spiel jeder Runde geben; er gibt ab.

3.2.2 Der Kartengeber hat die Karten gründlich zu mischen, sie vom rechten Nachbarn einmal abheben zu lassen, den dabei liegen gebliebenen Teil auf den abgehobenen zu legen und danach die Karten von oben zu verteilen.

3.2.3 Werden vom Kartengeber die Karten beim Mischen gestochen oder geblättert, so sind sie vor dem Abheben noch einmal durchzumischen.

3.2.4 Abheben ist Pflicht! Es hat so zu erfolgen, dass mindestens vier Karten liegen bleiben oder abgehoben werden.

3.2.5 Ist bei mehr als drei Mitspielern der Abheber vorübergehend abwesend, darf der rechts neben ihm sitzende Mitspieler abheben - vorausgesetzt, der eigentliche Abheber hat sich das nicht ausdrücklich vorbehalten. Bei längerer Abwesenheit eines Mitspielers entscheidet ein Schiedsrichter über die Fortsetzung von Spielen.

3.2.6 Es müssen, beim linken Nachbarn beginnend, jedem Mitspieler zunächst drei Karten, dann vier und zuletzt wieder drei gegeben werden. Nach der ersten Gebefolge sind zwei Karten gesondert als Skat zu legen.

3.2.7 Bei vier Mitspielern erhält der Kartengeber selbst keine Karten; er sitzt. Bei mehr als vier Mitspielern spielen seine beiden linken Nachbarn und der rechte.

3.2.8 Wird beim Geben durch den Kartengeber allein oder mitverschuldet eine oder mehrere Karte(n) aufgeworfen, muss neu gegeben werden.

3.2.9 Wurden die Karten vergeben, indem sie zahlenmäßig ungleich verteilt sind, ist nur dann noch einmal zu geben, wenn die Beanstandung vor Beendigung des Reizens erfolgte oder wenn beide Parteien eine fehlerhafte Kartenzahl haben (siehe 4.5.6). 3.2.10 Einsprüche gegen jegliche Unkorrektheiten beim Mischen, Abheben sowie die Art und Weise der Kartenverteilung müssen vor der Kartenaufnahme geltend gemacht werden.

3.2.11 Hatte ein Mitspieler gegeben, der nicht an der Reihe war, ist selbst ein beendetes Spiel - auch das letzte einer Runde - ungültig. Eine Runde gilt dann als abgeschlossen, wenn deren letztes Spiel ordnungsgemäß eingetragen oder dessen fehlerhafte bzw. fehlende Eintragung erst nach Beginn des ersten Spiels der nächsten Runde (siehe 4.1.1) beanstandet wurde. Bei einer fehlerhaften Eintragung des letzten Spiels einer Serie ist die letzte Runde abgeschlossen, wenn die Spielliste unterzeichnet wurde.

3.2.12 Bei einer falschen Geberfolge innerhalb der laufenden Runde sind alle Spiele vom Fehler an zu wiederholen.

3.2.13 Ist eine falsche Geberfolge bereits in vorangegangenen Runden eingetreten oder ihr Ursprung nicht mehr festzustellen, bleiben alle abgeschlossenen Runden gültig. Die laufende Runde ist neu zu spielen, angefangen mit dem Geben durch den Mitspieler auf Platz 1.

3.2.14 Ein Spieler, der während oder nach ordnungsgemäßem Geben den Skat ansieht oder aufwirft, darf nicht am Reizen teilnehmen.

3.2.15 Wer während oder nach dem Geben den Skat mit aufgenommen hat, ist ebenfalls vom Reizen auszuschließen. In diesem Fall muss der Schuldige seine 12 Handkarten mischen und der Kartengeber daraus zwei Karten als Skat verdeckt ziehen.

3.2.16 Nach ordnungsgemäßem Geben muss ein gültiges Spiel zustande kommen. Auch ein eingepasstes Spiel ist ein gültiges Spiel (siehe 3.3.7).

3.3 Reizen

3.3.1 Nach dem Geben ist durch das Reizen - Bieten und halten von Spielwerten (siehe 5.1 bis 5.3 mit Berechnungsschema) - der Alleinspieler zu ermitteln. Entsprechend dem niedrigsten Spielwert für Karo mit oder ohne 1 Spitze, einfach gewonnen, beträgt das Mindestreizgebot 18.

3.3.2 Der Spieler, der zuerst Karten erhalten hat (Vorhand), fordert seinen linken Nachbarn (Mittelhand) zum Reizen auf. Mittelhand und auch Hinterhand sind dabei an die gültigen Reizwerte, aber nicht an deren zahlenmäßige Reihenfolge gebunden.

3.3.3 Hat Vorhand kein Spiel mit dem gebotenen oder einem höheren Reizwert, muss sie passen. Daraufhin reizt der dritte Spieler (Hinterhand) Mittelhand in gleicher Weise weiter oder passt.

3.3.4 Wenn Mittelhand kein Spiel machen will oder ihr höchstes Reizgebot von Vorhand gehalten wird, muss sie passen. Dann reizt Hinterhand (weiter) oder passt.

3.3.5 Alleinspieler wird stets derjenige, der den höchsten Reizwert geboten oder gehalten hat.

3.3.6 Bieten Mittelhand und danach auch Hinterhand nichts, darf Vorhand den Skat ohne Erklärung aufnehmen (oder ein Handspiel ansagen). Sie verpflichtet sich damit zur Durchführung eines Spieles. Hat Vorhand hingegen keine 18, muss sie vor dem Passen immer erst ein Reizgebot von Mittelhand oder, wenn diese sofort passt, von Hinterhand abwarten.

3.3.7 Zeigt niemand Spielinteresse, wird eingepasst. Darauf gibt der Nächste zum neuen Spiel. Niemals darf ein Mitspieler nach korrekter Kartenverteilung zweimal hintereinander geben (siehe SkWO 9.4).

3.3.8 Die Erklärung des Passens sowie das Bieten und Halten eines Reizwertes sind unwiderruflich (siehe aber 3.3.9).

3.3.9 Hat ein Spieler vor Beendigung des Reizens den Skat angesehen oder aufgenommen oder die Karten eines Mitspielers unberechtigt eingesehen, ist er vom weiteren Reizen auszuschließen. Außerdem sind die beiden anderen Spieler nicht mehr an ihr Reizgebot gebunden. Sie können einpassen oder neu reizen. Das gilt auch, wenn der Kartengeber oder ein anderer Mitspieler den Skat vor Beendigung des Reizens angesehen hat. Spieler, die vor Abgabe eines Reizgebotes gepasst haben, dürfen nicht am neuen Reizvorgang teilnehmen (siehe auch 3.3.10).

3.3.10 Will jemand ein Spiel machen, obwohl der Skat von einem Spieler vor Beendigung des Reizens aufgenommen wurde, hat der Kartengeber aus den 12 Karten, die vom Schuldigen zu mischen sind, zwei Karten als Skat verdeckt zu ziehen. Der ursprünglich gelegene Skat ist nur dann auszuhändigen, wenn er von allen Spielern eindeutig ausgemacht werden kann. Wird dieser Regelverstoß vor Beendigung des Reizens begangen, aber erst nach Beendigung des Reizens festgestellt, muss der Alleinspieler vor Skataufnahme entscheiden, ob er spielen oder einpassen will.

3.4 Spielansage

3.4.1 Der Alleinspieler ist in jedem Fall zu einer gültigen Spielansage verpflichtet (siehe 3.4.4 und 3.4.7). Sie muss vollständig sein, d.h. auch ein Hand- oder Ouvertspiel muss angesagt werden, wenn es als Berechnungsstufe gewertet werden soll. Eine Spielansage ist unwiderruflich.

3.4.2 Es steht dem Alleinspieler frei, ob er ein Spiel entsprechend dem Reizgebot oder von höherem Wert ansagt.

3.4.3 Kann der Alleinspieler nach Skataufnahme in seinem beabsichtigten Spiel mit der für ihn höchst-möglichen Gewinnstufe den Reizwert nicht mehr erreichen (weil er einen Spitzentrumpf gefunden hat), darf er ein Spiel ansagen, das dem gebotenen Reizwert entspricht und aufgeben (siehe 5.4.1).

Beispiele:

Pik ohne vier Spitzen bis 50 gereizt; Kreuz-Bube im Skat; mögliche Spielansage: Herz. Farbspiel ohne Spitzen bis 59 gereizt; Pik-Bube im Skat; mögliche Spielansage: Kreuz oder Herz.

3.4.4 Eine Spielansage ist ungültig, wenn sie in einem für alle Mitspieler erkennbaren Widerspruch zu grundlegenden Spielbedingungen steht. Darunter fallen die Ansage eines Handspiels, von offenen Farbspielen, Grand ouvert und Gewinnstufen jeweils nach Skataufnahme. Umdrücken des Skats und Umbenennen eines Spiels sind nicht statthaft. Die Ansage eines nicht mehr durchführbaren Nullspiels endet mit dem Verlust eines Farb- oder Grandspiels unter Berücksichtigung der letzten Reizhöhe und der Anzahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen.

3.4.5 Eine ungültige Spielansage - nicht strafbar – ist sofort zu korrigieren. Dabei muss das angesagte Spiel innerhalb derselben Spielgattung/Farbe erhalten bleiben.

3.4.6 Eine Spielansage mit mehr oder weniger als zehn Handkarten bedeutet, sofern ordnungsgemäß gegeben wurde, Spielverlust in der Stufe einfach (nicht Schneider oder Schwarz). Eine vor der Spielansage ausgespielte Karte gilt noch als Handkarte ebenso wie die bei »Ouvertspielen« aufgelegten Karten.

3.4.7 Eine gültige Spielansage ist unabänderlich.

3.4.8 Nach einer gültigen Spielansage darf der Skat nicht verändert und der abgelegte Skat nicht mehr angesehen werden. Zuwiderhandlungen führen zum Spielverlust in der Stufe einfach (nicht Schneider oder Schwarz).

3.5 Parteistellung

3.5.1 Die drei Spieler bilden zwei Parteien: Alleinspieler und Gegenspieler, die mit den anderen Mitspielern seine Gegenpartei sind.

3.5.2 Jeder einzelne der Gegenpartei ist gleichermaßen am Erfolg wie Misserfolg der Gegenspieler beteiligt. Es haften demnach auch alle gemeinsam für die Folge von Regelverstößen im Gegenspiel oder bei Spielaufgabe.

3.5.3 Der Alleinspieler erhält für ein gewonnenes Spiel von jedem der Gegenpartei den vollen Betrag. Umgekehrt muss er ihn bei Spielverlust an jeden von ihr bezahlen siehe 5.3.4).

3.5.4 Ein Mitspieler, der nicht am laufenden Spiel beteiligt ist, darf nur bei einem Spieler in die Karten sehen. Ein Recht auf Karteneinsicht besteht nicht.

4 Spieldurchführung

4.1 Ausspielen

4.1.1 Das Spiel beginnt mit der Spielansage. Nach der Spielansage spielt Vorhand aus; sie zieht an. Danach spielt immer derjenige aus, der den vorangegangenen Stich gemacht hat. Spielt der Alleinspieler unberechtigt vor der Spielansage aus, hat er ein Spiel unter Berücksichtigung der letzten Reizhöhe und der Anzahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen verloren.

4.1.2 Eine (aus)gespielte Karte darf nicht zurück-genommen werden. Lediglich bei gefordertem Weiterspiel nach Regelverstoß ist eine regelgerechte Korrektur vorzunehmen. Eine Karte gilt dann als (aus)gespielt, wenn sie komplett auf dem Tisch liegt.

4.1.3 Unberechtigtes Ausspielen beendet das Spiel. Ist es bereits entschieden, gewinnt die betreffende Partei mit den von ihr bis dahin eingebrachten Augen (4.1.4).

4.1.4 Hat jemand vor der Spielentscheidung unberechtigt ausgespielt oder einen anderen Regelverstoß begangen, ist das Spiel für die schuldige Partei in der Stufe einfach (nicht Schneider oder Schwarz) verloren.

4.1.5 Ist der Alleinspieler gezwungen, eine höhere Gewinnstufe zu erreichen, muss ihm bei unberechtigtem Ausspielen oder einem anderen Regelverstoß der Gegenpartei die fällige Gewinnstufe ausnahmsweise zuerkannt werden, sofern diese noch nicht von den Gegenspielern erreicht wurde (siehe aber 5.4.3).

4.1.6 Die schuldige Partei ist zum Weiterspiel verpflichtet, wenn es die andere Partei verlangt. Dann zählt der Regelverstoß als nicht begangen.

4.1.7 Wird unberechtigtes Ausspielen erst bemerkt, nachdem der Stich vollendet ist, muss auf rechtmäßiges Ausspielen erkannt werden (siehe 4.4.1).

4.1.8 Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, einen Gegenspieler am unberechtigten Ausspiel oder am Begehen eines anderen Regelverstoßes zu hindern. Bei Verstößen ergeben sich Konsequenzen aus den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 (siehe auch 4.2.9).

4.1.9 Zwei oder mehr gleichzeitig sichtbar ausgespielte oder aufgedeckt heraus gefallene Karten der Gegenspieler oder eine solche Karte eines Gegenspielers ohne Ausspielberechtigung beenden sofort das Spiel entsprechend den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6. Der Alleinspieler ist berechtigt, versehentlich heraus gefallene Karten ohne spielrechtliche Folgen wieder aufzunehmen. Er darf auch vorgezogene und sichtbar gewordene Karten zurücknehmen (Vorteil für die Gegenspieler).

4.1.10 Unberechtigtes Ausspielen zum letzten Stich ist unerheblich.

4.1.11 Jedem Teilnehmer ist es gestattet, Regelverstöße sofort zu beanstanden.

4.2 Bedienen

4.2.1 Nach dem Ausspielen hat zunächst der linke Spieler eine Karte zuzugeben. Dabei muss er, wie dann auch der Dritte, stets irgendeine Karte in der ausgespielten Farbe oder im geforderten Trumpf bedienen, soweit das möglich ist.

4.2.2 Wer die ausgespielte Farbe nicht hat, muss entweder Trumpf zugeben, d.h. stechen, oder eine Karte einer anderen Farbe spielen. Wenn Trumpf gefordert wird, aber nicht bedient werden kann, muss eine beliebige Karte einer anderen Farbe zugegeben werden.

4.2.3 Hat jemand eine ausgespielte Farbe oder geforderten Trumpf nicht bedient, obwohl es möglich war, gilt das als falsches Bedienen. In diesem Fall ist das Spiel sofort beendet und nach den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 zu entscheiden. Wird Weiterspielen verlangt, ist der Fehler zu berichtigen.

4.2.4 Wird falsches Bedienen erst im weiteren Spielverlauf oder nach Beendigung des Spiels festgestellt, so muss es rückwirkend vom Regelverstoß an als beendet angesehen werden. Die Entscheidung regelt sich gemäß der zutreffenden Bestimmung von 4.1.3 bis 4.1.5.

4.2.5 Das Recht, falsches Bedienen im nachhinein zu reklamieren, erlischt mit dem Zusammenwerfen der Karten beider Parteien.

4.2.6 Besitzt ein Spieler trotz ordnungsgemäßer Kartenverteilung im Laufe des Spiels zu wenig oder zu viel Karten, weil er fehlerhaft gedrückt, doppelt bzw. nicht zugegeben oder es in irgendeiner anderen Form verschuldet hat, ist das Spiel für die Partei mit der richtigen Kartenzahl mindestens in der Stufe einfach gewonnen. Eine höhere Gewinnstufe erfordert den Nachweis, dass sie bei regelgerechtem Spiel sicher erreicht worden wäre.

4.2.7 Spielbeeinflussendes Vorwerfen und herausforderndes (demonstratives) Vorziehen einer Karte sind nicht gestattet. Die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend.

4.2.8 Wird der Skat während des Spiels von einem Mitspieler angesehen oder aufgedeckt, ist das Spiel sofort beendet. Für den Spielausgang sind die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 anzuwenden.

4.2.9 Alle Mitspieler haben sich jeglicher Äußerungen und Gesten zu enthalten, die geeignet sind, die Karten zu verraten oder den Spielverlauf zu beeinträchtigen. Bei Verstößen ergeben sich Konsequenzen aus den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6.

4.3 Spielabkürzung

4.3.1 Im Allgemeinen ist jedes Spiel zu Ende zu spielen. Der Alleinspieler darf sein angesagtes Spiel aufgeben, solange er noch mindestens neun Handkarten führt. Es muss mindestens dem gebotenen Reizwert und der Zahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen entsprechen.

4.3.2 Mit weniger als neun Handkarten kann die Aufgabe des Spiels nur mit Zustimmung mindestens eines Gegenspielers erfolgen (gemeinsame Haftung).

4.3.3 Alle Spiele sind beendet, sobald einer der Gegenpartei das Spiel aufgibt; die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend (gemeinsame Haftung).

4.3.4 Durch das Auflegen oder Vorzeigen seiner Karten während eines Farb- oder Grandspiels ohne Abgabe einer zutreffenden Erklärung zeigt der Alleinspieler an, dass er alle weiteren Stiche macht. Trifft das nicht zu, ist das Spiel beendet. Die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend. Bei Nullspielen zeigt er auf dieselbe Weise an, keinen Stich zu erhalten.

4.3.5 Ein Gegenspieler darf bei einem Farb- oder Grandspiel nur dann offen spielen, wenn er unabhängig von Kartenstand und Spielführung alle weiteren Stiche macht. Andernfalls gehören sie dem Alleinspieler. Die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend.

4.3.6 Offenes Hinwerfen der Karten beendet das Spiel für die betreffende Partei mit den von ihr bis dahin eingebrachten Augen (siehe aber 4.3.1).

4.4 Stiche

4.4.1 Ein Stich besteht aus je einer Karte von Vorhand, Mittelhand und Hinterhand. Er ist vollendet, sobald die dritte Karte auf dem Tisch liegt.

4.4.2 Der Stich gehört demjenigen, der unter Beachtung der Regeln

• zu einer ausgespielten und durchweg bedienten Farbe die ranghöchste Karte hat,

• eine Farbe ausspielt, die weder bedient noch gestochen wird,

• eine ausgespielte Farbe als einziger sticht,

• einen Trumpf auf eine ausgespielte Farbe mit einem höheren Trumpf übersticht,

• bei gefordertem Trumpf den höchsten spielt,

• Trumpf fordert und darauf nur Farbkarten erhält. Dem Besitzer eines Stiches ist es erlaubt, vor dem Einziehen seines Stiches zum nächsten Stich auszuspielen.

4.4.3 Die Stiche sind so einzuziehen, dass jeder Spieler auch die zuletzt zugegebene Karte deutlich erkennen kann. Auf Verlangen eines Spielers, der noch keine Karte ausgespielt oder zugegeben hat, muss der letzte Stich noch einmal gezeigt werden.

4.4.4 Jeder Stich ist einzuziehen, folgerichtig aufeinander zu legen und bis Spielende verdeckt nachprüfbar zu belassen. Bei Zuwiderhandlungen gelten die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 (siehe aber 4.4.5).

4.4.5 Zieht der Alleinspieler einen oder mehrere Stiche hintereinander nicht ein, so zeigt er damit an, dass er alle weiteren Stiche macht. Anderenfalls gilt das Spiel rückwirkend vom letzten ordnungsgemäß eingezogenen Stich an als beendet. Die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend. Für die Gegenspieler gilt ausschließlich 4.4.4.

4.4.6 Das Nachsehen (verdeckt), Nachzählen oder Aufdecken der abgelegten Stiche bzw. Augen durch einen Mitspieler beendet das Spiel entsprechend den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 (siehe aber 4.4.3).

4.5 Allgemeine Grundregeln

4.5.1 Als oberstes Spielgebot gilt, die einzelnen Punkte der Skatordnung auch zur weiteren Förderung des Einheitsskats zu beachten und einzuhalten.

4.5.2 Alle Teilnehmer haben sich in jeder Situation fair, sachlich und sportlich zu verhalten und kein fadenscheiniges Recht zu suchen.

4.5.3 Die Karten sind so zu geben, dass ihre Innenseiten keinem Spieler sichtbar werden. Die Kartenaufnahme sollte (zur Vermeidung unnötiger Reklamationen) erst nach der vollständigen und ordnungsgemäßen Verteilung aller Karten erfolgen (siehe 3.2.10).

4.5.4 Der Skat darf nur von dem dazu Berechtigten angesehen werden (siehe 2.2.1, 3.3.9, 3.4.8 und 4.2.8).

4.5.5 Jeder Spieler hat seine Karten so aufzunehmen und zu halten, dass ein anderer Spieler sie nicht einsehen kann. Es ist auch nicht gestattet, in die Karten anderer Spieler hineinzusehen oder sich deren Karten verraten zu lassen.

4.5.6 Jeder Spieler muss nach beendetem Geben die Zahl der empfangenen Karten prüfen und eine zahlenmäßig unrichtige Kartenverteilung vor Beendigung des Reizens melden (siehe 3.2.9).

4.5.7 Jede Partei hat ihre Stiche selbst einzuziehen.

4.5.8 Lautes Zählen der Trümpfe oder Augen ist keinem Mitspieler erlaubt (siehe 4.2.9).

4.5.9 Mit dem Spielen darf erst nach Beendigung einer Runde aufgehört werden. Ein Mitspieler muss eine solche Absicht stets vor Beginn der Runde bekannt geben.

4.5.10 Verstöße gegen die Internationale Skatordnung und Skatwettspielordnung sind von jedem Teilnehmer sofort zu beanstanden. Bei den sich daraus ergebenden Streitfällen entscheidet einer der eingesetzten Schiedsrichter. Einsprüche gegen seine Entscheidung sind nur bis zum Beginn der nächsten Serie möglich. Nach der letzten Serie der Veranstaltung ist ein Einspruch bis 15 Minuten nach Ende der Veranstaltung (Zeitlimit) einzulegen und vom Schiedsgericht vor Bekanntgabe des Ergebnisses zu behandeln (siehe aber auch SkWO 7.3.3).

5 Spielbewertung

5.1 Grundwerte

5.1.1 Jedes Farb- und Grandspiel hat einen unveränderlichen Grundwert. Er beträgt für Karo 9, Herz 10, Pik 11, Kreuz 12, Grand und Grand ouvert 24 (siehe 5.2.6).

5.1.2 Jedem Nullspiel liegt ein beständiger Spielwert zugrunde: Null 23, Null Hand 35, Null ouvert 46, Null ouvert Hand 59.

5.2 Gewinnstufen und Gewinnkriterien

5.2.1 Bei den Farb- und Grandspielen unterscheidet man nachstehende Gewinnstufen:

Stufenzahl Klasse I Spiele mit Skataufnahme

1 Spiel einfach gewonnen oder verloren

2 Schneider gewonnen oder verloren

3 Schwarz gewonnen oder verloren

Spiele ohne Skataufnahme

-Handspiele-

Stufenzahl Klasse II (Sie haben gegenüber Spielen mit Skataufnahme die Gewinnstufe >Hand< voraus)

2 Spiel einfach gewonnen oder verloren

3 Schneider gewonnen oder verloren

4 Schneider angesagt gewonnen oder verloren

5 Schwarz gewonnen oder verloren

6 Schwarz angesagt gewonnen oder verloren

7 Offen gewonnen oder verloren

5.2.2 Einfach gewonnen hat der Alleinspieler sein Spiel mit dem 61. Auge einschließlich der beiden Karten im Skat.

5.2.3 Schneider ist die Partei, die 30 oder weniger Augen erreicht hat.

5.2.4 Schwarz ist die Partei, die keinen Stich erhalten hat. Bei einem einzigen Stich ohne Augen ist sie Schneider.

5.2.5 Schneider angesagt und Schwarz angesagt wird nur dann berechnet, wenn der Alleinspieler bei einem Handspiel die betreffende Gewinnstufe tatsächlich angesagt hat. Erreicht er sie nicht, hat er das Spiel mindestens in der angesagten Gewinnstufe verloren. Gewinnt er in einer höheren Gewinnstufe als der angesagten, zählt die höhere. Verliert der Alleinspieler in der angesagten Gewinnstufe, wird ihm diese nicht doppelt berechnet (den so genannten Eigenschneider gibt es nicht).

5.2.6 Offen als Gewinnstufe kommt bei offenen Farb- und Grandspielen in Betracht. Der Alleinspieler darf hier keinen Stich abgeben. Diese Spiele gelten von vornherein als Schwarz angesagt. Ein Kreuz ouvert mit zweien zählt demnach 9 x 12 = 108 Punkte; ein Grand ouvert mit vieren zählt 11 x 24 = 264 Punkte.

5.2.7 Ein Nullspiel ist für den Alleinspieler gewonnen, wenn er keinen Stich macht.

5.2.8 Im Zweifelsfall muss der Alleinspieler das Erreichen der Gewinnstufen Schneider und Schwarz, die Gegenpartei dem Alleinspieler den Spielverlust nachweisen.

5.3 Spielwerte

5.3.1 Die Spielwerte der Einzelspiele werden in Wertpunkten (Punkten) ausgedrückt. Sie richten sich außer bei den Nullspielen mit ihren beständigen Spielwerten nach Klasse, Gattung und Grundwert des Spiels, ferner nach Gewinnstufen und Anzahl der beim Alleinspieler vorhandenen oder fehlenden Spitzen.

5.3.2 Spitzen und Gewinnstufen werden addiert und ergeben die Summe der Fälle. In den beiden Spielklassen gibt es dafür folgende Möglichkeiten: Die jeweilige Summe der Fälle wird dann mit dem Grundwert des angesagten Spiels multipliziert und ergibt so den konkreten Spielwert.

5.3.3 Farb- und Grandspiele mit Spitzen haben bei gleicher Gewinnstufe denselben Wert wie Spiele ohne die gleiche Spitzenzahl.

5.3.4 Jedes verlorene Spiel muss mit doppelter Punktzahl in die Spielliste eingetragen bzw. zum doppelten Wert bezahlt werden.

5.4 Überreiztes Spiel

5.4.1 Bei einem überreizten Spiel mit Skataufnahme muss das Vielfache des Grundwertes des angesagten Spiels berechnet werden, damit der Reizwert mindestens erreicht wird. In die Spielliste ist neben dem Grundwert und den Spitzen „überreizt“ einzutragen, wenn ein Spielwert nicht möglich ist.

Beispiele:

Reizwert 50 - Kreuz-Bube im Skat. Spielansage: Herz. Eintragung: Herz mit 1 „überreizt“ = -100 Punkte. Reizwert 59 - Pik-Bube im Skat. Spielansage: Kreuz oder Herz. Eintragung: Kreuz bzw. Herz ohne 1 „überreizt“ = -120 Punkte.

5.4.2 Erreicht ein Handspiel den gebotenen oder gehaltenen Reizwert nicht, weil ein Spitzentrumpf im Skat lag, hat sich der Alleinspieler überreizt und somit das Spiel auch dann verloren, wenn von ihm mehr als 60 Augen eingebracht worden sind. Es ist das Vielfache des Grundwertes des angesagten Spiels zu berechnen, so dass der Reizwert mindestens erreicht wird. Beispiel: Herz-Handspiel ohne drei Spitzen nach einem Reizgebot von 36 - Kreuz-Bube im Skat. Das an sich gewonnene Spiel ist nicht mit 36, sondern mit 4 mal 10 verloren = 80 Minuspunkten zu berechnen, so als ob bis 40 gereizt worden wäre.

5.4.3 Ein überreiztes Spiel, bei dem das Erreichen einer erforderlichen höheren Gewinnstufe für den Alleinspieler vor dem ersten Stich theoretisch ausgeschlossen ist - zum Beispiel Schwarz im Handspiel ohne 1 Spitze -, kann nicht durch Regelverstoß der Gegenspieler gewonnen werden.

5.5 Spielliste

5.5.1 Jedes Spiel ist unmittelbar nach Beendigung als Gewinn oder Verlust für den Alleinspieler in die Spielliste einzutragen. Dabei sind die Spielwerte stets zum letzten Stand zu addieren oder davon zu subtrahieren. Die fortlaufende Aufrechnung ermöglicht, dass jederzeit der aktuelle Stand des Leistungsvergleichs untereinander abzulesen ist.

5.5.2 Bei Skatturnieren muss das Einzelspiel auch unter Angabe des Grundwertes, der Spitzen und Gewinnstufen bzw. des beständigen Spielwertes für Nullspiele in die Spielliste eingetragen werden.

5.5.3 Die Korrektur fehlerhafter Eintragungen darf nur mit Einverständnis der Mitspieler bis zum Ende der laufenden Serie vorgenommen werden. Andernfalls gilt SkWO 7.2.5.

5.5.4 Der Einsatz ist vorher zu vereinbaren. Er beträgt 0 bis maximal 1 Cent je Wertungspunkt. Bruchteile werden nach oben aufgerundet. Bei Bargeldskat wird der Betrag für ein verlorenes Spiel erst nach dem Aufrunden verdoppelt (siehe SkWO 9.2).

5.5.5 Nach Beendigung der letzten Runde sind Gewinn und Verlust durch Vergleichsrechnung zu ermitteln. Am besten eignet sich dafür das Quersummenverfahren. Es ist je nach Ausgangssituation anzuwenden:

Altenburg im November 2002

 

Für die Richtigkeit der Abschrift keine Gewähr

Ergolding im Juni 2004

Geändert Januar 2008

 

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